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Mein Tätigkeitsschwerpunkt ist die Berufsbetreuung in den Amtsgerichtsbezirken Kiel und Plön.

Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer (§ 1896 Abs. 1 S. 1 BGB). Nach § 1901 BGB umfasst die Betreuung alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht, wobei der Betreuer innerhalb seiner Aufgabenkreise dazu beizutragen hat, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Gemäß § 1902 BGB vertritt der Betreuer den Betreuten in seinem Aufgabenbereich gerichtlich und außergerichtlich, insbesondere im Bereich der Vermögenssorge, der Vertretung gegenüber Behörden und Institutionen, der Gesundheitssorge, des Aufenthaltsbestimmungsrechts und bei Wohnungsangelegenheiten.

Weiterhin übernehme ich Ergänzungsbetreuungen und Verfahrenspflegschaften, um die Interessen rechtlich Betreuter in besonderen Situationen zu vertreten und deren Verfahrensrechte wahrzunehmen.

Ich bin eingetragen im Qualitätsregister des Bundesverbands der Berufsbetreuer, www.bdb-qr.de.